Die entscheidenden Fachausschüsse der Unionsbundestagsfraktion sind einer Forderung der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) gefolgt und unterstützen wichtige Bürokratieerleichterungen für den Mittelstand. Zum einen sollen Unternehmen künftig die Kosten für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro sofort von der Steuer absetzen können. Bislang liegt die Grenze bei 410 Euro. Auf diese Änderung haben sich die Arbeitsgruppen Wirtschaft und Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf Initiative der Mittelstandspolitiker von CDU und CSU festgelegt. Außerdem haben die Arbeitsgruppen beschlossen, dass der Zinssatz bei der Vollverzinsung für Steueransprüche von 0,5 auf 0,25 % je Monat halbiert wird. Dadurch werden Betriebe, die Steuernachzahlungen leisten müssen, erheblich entlastet.